Byzantinisches Reich
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

Byzantinisches Reich

AE
 
StartseiteGalerieNeueste BilderAnmeldenLogin

 

 Die Verfassung von Byzanz

Nach unten 
AutorNachricht
Janus

Janus


Anzahl der Beiträge : 106
Anmeldedatum : 04.06.11

Die Verfassung von Byzanz  Empty
BeitragThema: Die Verfassung von Byzanz    Die Verfassung von Byzanz  EmptyDo Jun 30, 2011 11:05 pm

Zitat :
§1 Byzanz
Die Völker der Hellenen, Makedonen und Thraker schließen sich zum Bundesstaat Byzanz zusammen und betrachten sich als Bundesgenossen. Sie sichern sich gegenseitige militärische, wirtschaftliche, moralische und kulturelle Unterstützung zu. Sie betrachten sich als Griechen. Das Reich wird als byzantinisches Reich bezeichnet
Die Verfassung von Byzanz kann nur mit einer Mehrheit von sieben Stimmen geändert werden. Das hinzufügen von Artikeln benötigt die selbe Stimmenzahl.

Zitat :
§2 Der Hohe Rat
Der Hohe Rat ist das Regierungsorgan von Byzanz. Er besteht aus den Königen der Mitgliedsvölker, die den Titel Prinz von Byzanz tragen. Die Aufgabe des Hohen Rates ist es Byzanz zu regieren. Er kümmert sich um alle Aufgaben, die nicht von der Ratsversammlung oder den Ministerräten übernommen werden.
Zum Prinzen von Byzanz und damit Mitglied im Hohen Rat werden hiermit ernannt:
Ioannes Komnenos, Basileus von Byzanz
Polyperchon Arrhidaios, Basileus von Makedonien
Yamon Baldwin, Rezas von Thrakien
Als alternativer Titel steht noch Sebastokrator zur Verfügung. Sollten sich zwei Mitglieder des Hohen Rates dafür aussprechen, wird dieser Titel statt Prinz eingesetzt.

Zitat :
§3 Die Ministerräte
Die Ministerräte bestehen aus den Ministern der Bundesgenossen und erfüllen die Aufgaben, die sie auch in ihren Völkern erfüllen.
Dem Kaiser wird empfohlen zum offiziellen Außen- und Kriegsminister von Byzanz je einen Vertreter der beiden anderen Völker zu ernennen um so alle zu representieren. Da aber vor allem die Regierung gut funktionieren soll, ist das leidiglich ein Vorschlag und der Kaiser entscheidet an dieser Stelle völlig frei. Um ein Zeichen für Gleichberechtigung und Mitsprache zu setzen, währe dies jedoch im Sinne dieser Zeilen gut.

§3a Der Rat der Außenminister
Der Rat der Außenminister kümmert sich um die Beziehungen zu anderen Völkern. Er versendet diplomatische Schreiben und dient als Ansprechpartner für andere Völker. Zudem beobachtet er die außenpolitische Lage. Dabei entscheidet der Rat selbstständig, ob und wie sich die Ratsmitglieder diese Aufgaben einteilen (z.B. Ein Minister ist für Afrika zuständig, einer für Europa und einer für die russischen Steppen). Jedes Ratsmitglied trägt den Titel eines Protosekrates. Der Kaiser von Byzanz ernennt einen der Außenminister zum offiziellen Protosekrates und damit Außenminister von Byzanz. Dies dient aber lediglich dazu, einen offiziellen Ansprechpartner nach Außen hin zu haben.
Zu Mitgliedern des Rats der Außenminister und Protosekraten werden hiermit ernannt:
Agathon von Korinth, Archon von Makedonien
Janus, Symbulus von Thrakien
Osgiliath Domitia, Archon von Hellas

§3b Der Rat der Kriegsminister
Der Rat der Kriegsminister kümmert sich um die Koordination der gemeinsamen militärischen Aktionen. Hierbei ist jeder Minister für die Truppen seines Volkes hauptzuständig und trägt den Titel eines Domestikos von Byzanz. Der Kaiser von Byzanz ernennt einen der Minister zum offiziellen Domestikos von Byzanz. Auch hierbei handelt es sich lediglich um den formalen Oberbefehl über alle Truppen und dient nur, um einen Ansprechpartner zu haben.
Zu Mitgliedern des Rats der Kriegsminister und damit Domestikiden werden hiermit ernannt:
Kerberos, Archon von Hellas
Kratos, Tyrannis von Makedonien
Zagreus, Symbulus von Thrakien

Zitat :
§4 Die Ratsversammlung
Die Ratsversammlung setzt sich aus den Mitgliedern des Hohen Rates und der Ministerräte zusammen. Sie ist die Vertretung der Bundesgenossen und entscheidet über alle wichtigen Themen, z.B. Wahl des Kaisers, Kriegserklärungen, Friedensschlüsse, Aufnahmen und Ausschlüsse, Verteilung von Geld und Gütern, Sanktionen und Aufnahme von Bündissen.
Dabei wird nach Mehrheitswahlrecht gewählt, das heißt: Ein Beschluss ist angenommen, wenn zwei Drittel der Mitglieder für ihn gestimmt haben. Wenn nur zwischen verschiedenen Möglichkeiten gewählt werden muss, reicht eine einfache Mehrheit von der Mehrheit der Stimmen.
Die Ratsversammlungen werden vom Protokollchef einberufen und organisiert und dauern immer mehrere Tage, so dass jeder seine Stimme abgeben kann. Zum Protokollchef wird Janus ernannt.
Wenn ein Mitglied nicht an der Ratsversammlung teilnehmen kann (Urlaub), so teilt es dies bitte dem Protokollchef mit und benennt einen Vertreter. Findet dann eine Sitzung statt, so wird der Vertreter hinzugerufen. Gerne kann ein ständiger Vertreter benannt werden, der dann automatisch dazugebeten wird.
Der Kaiser und die Prinzen können Widerspruch gegen einen Vertreter einlegen, dann muss ein neuer benannt werden.

Zitat :
§5 der Kaiser
Der Kaiser ist das representative Oberhaupt des Staates Byzanz. Das heißt, er hat nicht mehr Macht als die anderen beiden Könige, doch er representiert Byzanz nach Außen hin, spricht für Byzanz und steht für Byzanz. Außerdem vertritt er natürlich die Beschlüsse des Hohen Rates und der Ratsversammlung nach Außen hin. Als Vorsitzender der Ratsversammlung ernennt der Kaiser zudem den Protokollchef und leitet formal die Sitzungen.
Der Kaiser wird von der Ratsversammlung nach einfachem Mehrheitswahlrecht gewählt, das heißt, wer die meisten Stimmen erhält ist gewählt. Die drei Prinzen von Byzanz sind automatisch die Kandidaten für den Posten des Kaisers, ein jeder kann aber seinen Rücktritt von der Wahl bekannt geben. Kommt es zu einem Gleichstand der Stimmen, so wird ein nachfolgender Wahlgang angesetzt, bei dem jedoch der Kandidat mit den wenigsten Stimmen nicht mehr wählbar ist.
Die Amtszeit des Kaisers beträgt Zweieinhalb Jahre (RL: 2 Monate), dann beruft der Protokollchef erneut die Ratsversammlung zur Kaiserwahl ein.

Zum ersten Kaiser von Byzanz wurde Ionnes Komnenos aus dem Volk der Hellenen gewählt.

Zitat :
§6 Hauptstadt und Amtssprache
Zur Hauptstadt von Byzanz wird Byzantion, dass sich auf der Provinz Byzanz (Feld 400) befindet. Welchem Volk die Provinz zugesprochen wird, entscheidet der Hohe Rat.
Zur Amtssprache wird Griechisch bestimmt.

Zitat :
§7 Bündistreue
Wird eines der Völker Byzanz´ angegriffen, so gilt dies als Angriff auf alle Völker. Ob militärische Hilfe durch die anderen beiden Völker geleistet wird, entscheidet der König des Volkes, indem er um diese bittet oder nicht bittet. Jeder Bundesgenosse ist verpflichtet Bündishilfe zu leisten. Eine Ausnahme kann die Ratsversammlung auf Antrag genehmigen.

Zitat :
§8 Aufnahme
Möchte ein anderes Volk dem byzantinischen Reich beitreten, so entscheidet darüber die Ratsversammlung. Da es sich hierbei um ein besonders wichtiges Thema handelt, bei dem der Widerstand eines Volkes den Zusammenhalt aller bedroht, müssen sich mindestens sieben Ratsmitglieder für den Beitritt aussprechen und Vertreter dürfen hier nur im von der Ratsversammlung genehmigten Ausnahmefall abstimmen. Zudem finet eine Befragung aller Bürger statt. Es müssen sich 75% der befragten Bürger für einen Beitritt des Kandidaten aussprechen. Stimmt der Rat für einen Beitritt, das Volk jedoch dagegen, so ist der Beitritt abgelehnt. Andererseits ist die Zustimmung des Rates aber für den Beitritt Vorraussetzung.
Zudem kann jedes Ratsmitglied und jeder Bürger Widerspruch gegen eine Aufnahme einlegen, wenn eines der folgenden Kriterien seiner Ansicht nach nicht oder nur unzureichend oder ohne triftigen Grund nicht erfüllt ist:
- das Volk gehört dem hellenistischen Kulturkreis an oder hat eine als zivilisiert zu betrachtende Kultur
- das Heimatgebiet des Volkes liegt geographisch in der Umgebung von Byzanz als Staat
- es ist zu erwarten, dass das Volk sich Byzanz gegenüber loyal verhält, seine Gesetze anerkennt und befolgt und Byzanz aus Gründen des Zugehörigkeitswillens und nicht aus rein wirtschaftlichen oder militärischen Gründen beitreten wird
In einem solchen Fall prüft die Ratsversammlung den Widerspruch und gibt ein Urteil ab (trifft zu, trifft nicht zu mit Begründung). Dieses wird dem Widersprechenden vorgelegt. Zieht er seinen Widerspruch dann nicht zurück, so muss der Widerspruch bei der Volksbefragung/Ratsentscheidung jedem Stimmberechtigten mit der Aufforderung zur Wahl übersendet werden. Widerspruch kann demzufolge nur während einer Frist vor der Abstimmung eingelegt werden. Diese Frist bestimmt der Protokollchef und veröffentlich sie.

Zitat :
§9 Volksbefragungen
Wenn ein Mitglied der Ratsversammlung den Antrag stellt, eine Frage per Volksentscheid zu klären, so stimmt der Rat darüber ab. Bei einer Mehrheit von zwei Dritteln findet die Volksbefragung statt. Um Wahlbetrug zu vermeiden, versendet jeder Stimmberechtigte seine Stimmen an drei verschiedene Personen: Den Protokollchef und zwei von ihm benannte und von der Ratsversammlung bestätigte Wahlhelfer. Alle drei geben ihr Ergebnis erst zum Ende der Wahl bekannt, so dass Unstimmigkeiten erkannt werden.
Alternativ kann die Ratsversammlung auch bestimmen, dass öffentlich abgestimmt wird. Dann gibt jeder Bürger seine Stimme im Forum ab.
Interne Volksbefragungen eines Volkes sind nicht Sache der Ratsversammlung

Zitat :
§ 10 Sonstiges und Geplantes

§10a Widersetzt sich ein Volk dem Beschluss der Ratsversammlung, so entscheidet der Hohe Rat darüber, ob und wie es sanktioniert wird. Die Ratsversammlung muss dies jedoch bestätigen. In beiden Fällen sind die Vertreter des zu sanktionierenden Volkes von den Abstimmungen ausgeschlossen.

§10b Bestehende Verträge eines Volkes mit einem anderen, nichtbyzantinischen Volk werden aufgelöst und mit dem gesamten Byzanz neu geschlossen. Ausnahmen kann die Ratsversammlung beschließen.

§10c Jeder Bürger von Byzanz kann einen Antrag stellen, mit dem sich die Ratsversammlung dann befassen muss.

§10d Die Ratsversammlung entscheidet demnächst über die Einrichtung von Ehrentiteln für besonders verdiente Bürger. Über eine Mitbestimmung dieser im Rat wird ebenfalls noch entschieden.
Nach oben Nach unten
 
Die Verfassung von Byzanz
Nach oben 
Seite 1 von 1
 Ähnliche Themen
-
» Die Stadtmauern von Byzanz
» Video Byzanz

Befugnisse in diesem ForumSie können in diesem Forum nicht antworten
Byzantinisches Reich :: Byzantion :: Byzantion-
Gehe zu: